Allgemeine Geschäftsbedingungen
Delicious Design, Martina Rehberg

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote von Martina Rehberg, Delicious Design, im folgenden „Martina Rehberg“ genannt und für sämtliche Verträge von Martina Rehberg mit ihren Kunden, unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der angebotenen bzw. vertraglich übernommen Leistungen.

1.2 Alle Beratungsaufträge und sonstige Vereinbarungen sind rechtsgültig, sobald sie vom Kunden mündlich oder schriftlich erteilt worden sind und von Martina Rehberg schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt worden sind oder eine Vereinbarung unterzeichnet ist.

1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn Martina Rehberg diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.4 Soweit Beratungsverträge von Martina Rehberg schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Auftragsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Auftragsbedingungen vor.

 

§ 2 Leistungsumfang, Vertragsdurchführung, Urheber- und Nutzungsrecht

2.1 Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte (Beratungs- oder Design-) Leistung, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.

2.2 Die Leistungen sind erbracht, wenn die vereinbarten Inhalte erarbeitet sind. Unerheblich ist, ob oder wann Inhalte bzw. Empfehlungen vom Kunden umgesetzt werden.

2.3 Jeder Delicious Design erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Bei urheberrechtsfähigen Arbeitsergebnissen bleibt Martina Rehberg Urheber. Der Klient erhält in diesen Fällen das eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.

2.4 Auch alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestim­mungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

2.5 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Delicious Design weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.

2.6 Mit den Nutzungsrechten überträgt Delicious Design dem Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu nutzen. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung von Delicious Design und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.

2.7 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung an den Auftraggeber über.

2.8 Delicious Design hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Delicious Design zum Schadensersatz.

2.9 Martina Rehberg hat als Inhaberin von Delicious Design das Recht, Entwürfe und Reinzeichnungen auf ihrer Website und anderen Plattformen sowie in den Sozialen Netzwerken zu veröffentlichen und für ihr Marketing zu nutzen. Unerheblich ist, ob Entwürfe und Reinzeichnungen letztendlich tatsächlich vom Klienten genutzt werden.

2.10 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

 

§ 3 Eigentumsvorbehalt

3.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

3.2 Delicious Design ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Delicious Design dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Delicious Design geändert werden.

 

§ 4 Mitwirkung des Kunden

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, Martina Rehberg nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen zu den vereinbarten Terminen zur Verfügung zu stellen.

4.2 Der Kunde ist weiter verpflichtet, Aufgabenstellungen und Mitwirkungshandlungen termingerecht zu erfüllen.

 

§ 5 Vergütung, Rechnungsstellung, Zahlung

5.1 Soweit nichts anderes vereinbart wird, erhält Martina Rehberg eine Vergütung nach Aufwand gemäß der aktuellen Preisliste und/oder ihrem Angebot. Darüber hinausgehende Arbeitsleistungen werden anteilig vergütet. Bei einer vereinbarten Vergütung zum Festpreis wird gemäß der im Angebot festgelegten Auftrags- und Zahlungsbedingungen abgerechnet.

5.2 Für die Rechnungen von Martina Rehberg gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen. Die Rechnungen sind ohne Abzüge zu begleichen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist Martina Rehberg berechtigt, angemessene Verzugszinsen zu berechnen.

 

§ 6 Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit

6.1 Martina Rehberg wird nach bestmöglichen Kriterien alle vertraglich festgesetzten Leistungen erfüllen. Fristen und Termine des Kunden sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie werden in einem gesonderten Vertrag ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

6.2 Nicht zu vertreten hat Martina Rehberg Ausfall im Krankheitsfall, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren.

6.3 Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung und die damit verbundenen Termine um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

 

§ 7 Gewährleistung und Haftung

7.1 Martina Rehberg führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation sowie die Bedürfnisse des Kunden bezogen durch.

7.2 Martina Rehberg gewährleistet nicht den wirtschaftlichen Erfolg ihrer (Beratungs-) Leistungen. Die Erreichung der angestrebten Ziele (Erfolge) auf Grundlage der Beratung von Martina Rehberg liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.

7.3 Die vertragliche und außervertragliche Haftung von Martina Rehberg und ihrer Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

7.4 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Martina Rehberg oder ein etwaiger Erfüllungsgehilfe nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, die Haftung ist auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden begrenzt, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Die gesetzliche Haftung bei Schäden an Leben, Gesundheit und Körper bleibt davon unberührt.

 

§ 8 Geheimhaltung und Datenschutz

8.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse und vertraulichen Informationen zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln und sie Dritten nicht zugänglich zu machen.

8.2 Der Kunde gestattet Martina Rehberg, im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltene unternehmensbezogene und persönliche Daten unter Beachtung der Datenschutz-Bestimmungen elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. Martina Rehberg sichert zu, dass die Daten vertraulich behandelt und nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers an Dritte weitergegeben werden.

8.3 Martina Rehberg ist als Urheberin ihrer (Design-) Leistungen berechtigt, Kundenprojekte auf ihrer Website, ihrem Blog und in den sozialen Medien zu veröffentlichen.

 

§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für Leistungen und Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz von Martina Rehberg, soweit es nicht ausdrücklich schriftlich in einem gesonderten Vertrag anderweitig festgelegt ist.

 

§ 10 Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform.

10.2 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht.

Stand Mai 2014